Stellungnahme zum geplanten „Gewerbepark Schwelmer Straße“

Fünfte BUND-Stellungnahme zum Stork (PDF)Am 25. November 2016 endete bei der Stadt Wetter (Ruhr) mal wieder eine Abgabefrist für Bürgerstellungnahmen – dieses Mal zum fünften (!) Bebauungsplanentwurf zum Volmarsteiner Gebiet am Stork, nun unter geänderter Bezeichnung Nr. 70 „Gewerbepark Schwelmer Straße“. Hier können Sie die aktuelle BUND-Stellungnahme als PDF-Datei einsehen und herunterladen. Auf Rückmeldungen sind wir, wie üblich, gespannt.

Unsere Ablehnung des geplanten Bauvorhabens hatten wir bereits in den vergangenen Jahren wiederholt dargestellt. Im bisherigen Verfahren wurden nur wenige der von Bürgern und Behörden vorgebrachten Einwände, Bedenken und Anregungen berücksichtigt. Wesentliche Probleme bestehen weiter. Kernpunkte unserer Kritik sind die Waldinanspruchnahme und der unverhältnismäßig hohe Flächenverbrauch mitten im Landschaftsschutzgebiet. Neben diversen Naturschutzkonflikten weist auch dieser Entwurf nicht unerhebliche naturschutz- und planungsrechtliche Probleme auf.

Weitere Informationen gibt es bei der IG Stork.

Dritte Stellungnahme zum geplanten Gewerbegebiet „Am Stork“

Dritte BUND-Stellungnahme zum Stork (PDF)Bei der Stadt Wetter (Ruhr) endete am 1. August 2012 mal wieder eine Abgabefrist für Stellungnahmen – dieses Mal zum dritten Bebauungsplanentwurf Nr. 60 „Gewerbegebiet Am Stork“. Hier können Sie jetzt die aktuelle BUND-Stellungnahme als PDF-Datei einsehen und herunterladen. Auf Rückmeldungen dazu sind wir wie immer gespannt.

Unsere Ablehnung des in Volmarstein geplanten Bauvorhabens hatten wir bereits anlässlich des ersten Entwurfs 2009 und des zweiten Entwurfs 2011 dargestellt. Im bisherigen Verfahren wurde nur ein kleiner Teil der von Bürgern und Behörden vorgebrachten Einwände, Bedenken und Anregungen aufgegriffen. Viele Probleme haben weiterhin Bestand. Kernpunkt unserer Kritik ist der unverhältnismäßig hohe Flächenverbrauch mitten im Landschaftsschutzgebiet. Neben diversen Naturschutzkonflikten weist auch der dritte Entwurf nicht unerhebliche planungsrechtliche Probleme auf. Unseres Erachtens dürfte er so kaum haltbar sein.

Weitere Informationen gibt es bei der IG Stork.

Stellungnahme zur Westfalia-Planung in Herdecke

In Herdecke wird seit mehreren Jahren über die Umgestaltung der Westfalia-Fläche diskutiert. Das ehemalige Werksgelände in der südwestlichen Innenstadt wurde fast 200 Jahre lang industriell-gewerblich genutzt – bis 1966 von der Blaufärberei Habig und anschließend bis zur Standortschließung 2003 (bzw. bis zur Werksräumung 2005) vom Melktechnikhersteller Westfalia (ursprünglich Westfalia Separator, 1996 ausgegliedert unter dem Namen WestfaliaSurge, heute GEA Farm Technologies).

Der alte Fabrikbereich ist etwa sieben Hektar groß und quasi vollständig versiegelt. Er befindet sich in der Nähe der Ruhr im Bereich der Flussaue. Seit Herbst letzten Jahres sind dort Abbrucharbeiten im Gange. Zwischen Werksgelände und Ruhr liegt das „Ruhrvorland“, eine rund drei Hektar große, ehemals landwirtschaftlich genutzte Grünfläche. Momentan zählt sie noch größtenteils zum Landschaftsschutzgebiet 2.2.21 (Teilbereich Ruhraue Herdecke).

Herdecker Ruhraue mit Viadukt

Ruhrvorland mit Eisenbahn-Viadukt

Herdecker Ruhraue mit Ruhrtal-Radweg und Westfalia-Gebäuden

Ruhrtalradweg und Westfalia-Gebäude

Was kann und was soll mit der brachliegenden Gewerbefläche geschehen? – Frühzeitige Planungswerkstätten ließen viele Menschen träumen: von günstigem Wohnen in exklusiver Lage, von idyllischen Grachtlandschaften, von einer Umgehungsstraße („Westtangente“), von einem Vergnügungszentrum mit Eisdielen direkt am Ruhrtalradweg, von einer Diskothek in der (mittlerweile abgerissenen) Fliegerhalle, von einem neuen Großarbeitgeber, von einem modernen Fachwerkviertel, von Einkaufsparadiesen, von einem naturnahen Erholungspark mit Hundewiese und Blick auf den Viadukt u.v.m.

Einige Ideen wurden recht schnell verworfen, andere hielten sich eine Weile, und wieder andere tauchten erst jüngst auf. Manche Ideen hatten über die Jahre Bestand und haben Eingang in Bebauungsplanentwürfe gefunden. Wie das meist so ist, blieben von den ganzen Begehrlichen vornehmlich die finanzierbaren übrig – und diejenigen, die weder dem Verwertungsinteresse des Flächeneigentümers noch den allgemeinen stadtplanerischen Zielen von Verwaltung und Lokalpolitik (u.a. „Öffnung der Innenstadt zur Ruhr“) entgegen stehen.

Ruhraue und Westfalia-Gelände in Herdecke

Ruhraue und Westfalia-Gelände

Westfalia-Gelände

Werksgelände

Im Kern soll nun aus dem bisher komplett abgeriegelten Gewerbekomplex ein neues „Stadtquartier“ mit Einzelhandel, Dienstleistungen, Seniorenzentrum, großem Parkplatz und Wohnbebauung werden. Außerdem ist auf dem Gelände eine Umgehungsstraße zur Entlastung des Stadtzentrums geplant.

Auch im Ruhrvorland soll etwas geändert werden. Die Neubebauung soll sich nämlich nicht an der alten Gebäudekante orientieren, sondern auf breiter Front in Richtung Ruhr vorrücken. Dafür soll u.a. ein kleiner Teil (665 m²) des „Wiesenparkplatzes“ entsiegelt werden. In der Summe ergibt sich eine über den Ist-Zustand hinaus gehende Flächenversiegelung.

Ausführlich vorgestellt wird die kommunale „Planung Westfalia“ auf der städtischen Website. Der Dortmunder Investor präsentiert sein Vorhaben ebenfalls im Internet, einschließlich Exposé.

Infotafel zum „Quartier Ruhr-Aue“

„Quartier Ruhr-Aue“

Alternativlos?

Alternativlos?

Die aktuellen Pläne sind nicht unumstritten. Mit zunehmender Konkretisierung stieß das Vorhaben auf wachsenden Widerstand. Die „Aktion Westfalia“ gründete sich und machte insbesondere gegen das von ihr als „monströs“ bezeichnete Einzelhandelsprojekt mobil. Andere stießen sich v.a. an der Ausgestaltung der geplanten „Seniorenresidenz“ (wahlweise auch als „Altenpflegeheim“ oder „betreutes Wohnen“ in der Diskussion). Ein wesentlicher Kritikpunkt dürfte für viele Menschen schlicht die Massivität und Höhe der geplanten Gebäude sein, und auch die Enttäuschung über geplatzte Träume, die vor Jahren noch hochtrabend als realisierbar verkündet wurden, dürfte eine Rolle spielen. In Gesprächen wurde zudem häufig deutlich, dass die Pläne für diese „1A-Lage“ einerseits als zu gewöhnlich („solche Einkaufszentrum gibt es schon anderswo genug“) und andererseits als zu bürgerfern („ein neues Exklusivviertel für Betuchte“) empfunden werden – eine Diskrepanz, die sich vermutlich nur schlecht auflösen lässt.

Kürzlich, im April 2011, hatte der Rat der Stadt Herdecke mehrheitlich (bei 3 Gegenstimmen) die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs für den östlichen „Teil II“ des Geländes sowie der grundlegenden Flächennutzungsplanänderung fürs Gesamtareal beschlossen. Hinzu kam noch die Fortschreibung des sog. „Zentrenkonzepts“. Das ist ein Einzelhandelsgutachten, in dem fürs ganze Stadtgebiet (auch fürs Westfalia-Gelände) Leitziele, zentrale Vorsorgungsbereiche und Sortimentslisten bestimmt wurden.

BUND-Stellungnahme zu Westfalia (PDF)Die Beteiligung der Öffentlichkeit („Bürgerbeteiligung“) bei Bebauungs- und Flächennutzungsplänen ist ebenso wie die Behördenbeteiligung (z.B. von Nachbargemeinden und Fachbehörden des Ennepe-Ruhr-Kreises) ein nach Baugesetzbuch vorgeschriebener Verfahrensschritt, bei dem innerhalb eines mehrwöchigen Zeitraums Stellungnahmen eingereicht werden können. Anregungen und Einwände müssen anschließend von Verwaltung und Politik ausgewertet und abgewogen werden.

Im Rahmen dieser Beteiligung haben wir jetzt eine Stellungnahme abgegeben, die sie hier als PDF-Datei herunterladen können. Im Wesentlichen kritisieren wir darin die geplante Nettoneuversiegelung in der Ruhraue, die aus Naturschutzsicht nur negativ zu bewerten ist. Gerade in ökologisch langfristig relevanten Überschwemmungs- bzw. Auenbereichen sind zusätzliche Bodenversiegelungen grundsätzlich zu vermeiden oder – wie jede Flächeninanspruchnahme – aufs „notwendige Maß“ zu beschränken. Es muss folglich gut begründet und dokumentiert werden, warum sich die weitere Ausdehnung der Bebauung nicht vermeiden lässt. Eine entsprechende Begründung können wir in den vorliegenden Planunterlagen allerdings nicht erkennen. Da es sich um eine komplette Neuplanung handelt und im westlichen Areal („Teil III“) noch freie Flächen zur Verfügung stehen (über deren Nutzung bislang nicht näher entschieden wurde), kann zumindest nicht mit Flächenknappheit und „zwingend notwendiger“ Inanspruchnahme bislang unbebauter Bereiche argumentiert werden. Auch angesichts der vorhandenen planerischen Spielräume innerhalb des östlichen Teilbereichs (z.B. bei der Gebäudeanordnung und beim Parkplatzkonzept) dürfte es fraglich sein, ob solch eine Begründung noch gefunden werden kann.

Zweite Stellungnahme zum geplanten Gewerbegebiet „Am Stork“

Zweite BUND-Stellungnahme zum Stork (PDF)Heute, am 18. April 2011 endete bei der Stadt Wetter (Ruhr) mal wieder eine Abgabefrist für Stellungnahmen – dieses Mal zum zweiten Bebauungsplanentwurf Nr. 60 „Gewerbegebiet Am Stork“. Sie können jetzt hier die neue BUND-Stellungnahme als PDF-Datei ansehen und herunterladen. Auf konkrete wie allgemeine Rückmeldungen zum Thema sind wir wie immer gespannt.

Bereits 2009 hatten wir unsere Ablehnung dieses in Volmarstein geplanten Bauvorhabens ausführlich erläutert – damals zum ersten Bebauungsplanentwurf. Ein kleiner Teil der Einwände und Anregungen wurde anschließend von Politik und Planern aufgegriffen. Vor ein paar Wochen wurde dann ein überarbeiteter Entwurf vorgelegt. Aus Naturschutzsicht sind damit erfreulicherweise einige der „ganz großen Klöpse“ weggefallen. Dennoch haben viele Probleme im neuen Entwurf weiterhin Bestand und neue Probleme sind hinzu gekommen. Kernpunkt unserer Kritik ist der unverhältnismäßig hohe Flächenverbrauch im Landschaftsschutzgebiet. Planungsrechtlich weist auch der geänderte Entwurf nicht unerhebliche Probleme auf. Unseres Erachtens dürfte er so kaum haltbar sein.

Siepen des Berger Bachs am Stork in Wetter

Quellnaher Siepen des Berger Bachs am Stork

Eher unerquicklich waren übrigens die Stellungnahmen der Verwaltung, die diese im Rahmen der gesetzlichen Abwägung für die Lokalpolitiker erstellt hatte. Sie gingen in etlichen Bereichen gar nicht näher auf konkrete Anregungen ein oder schlicht am Thema vorbei, in einigen Bereichen waren sie sogar sachlich unzutreffend. Wer mag, kann sich das gut 30 MB große Gesamtpaket momentan noch herunterladen und selbst studieren. Fast eineinhalb Jahre hat es gedauert, bis die gesammelten Stellungnahmen von diversen Institutionen und von Bürgern, u.a. auch von der IG Stork, veröffentlicht wurden. Die Politiker vor Ort zeigten leider (mit wenigen Ausnahmen) in der letzten Sondersitzung des Bauausschusses im Februar 2011, bei der die Offenlage des zweiten Entwurfs beschlossen wurde, kein gesteigertes Interesse an einer sauberen Abwägung. Beanstandungen oder Rückfragen gab es nur sehr wenige. Mehrheitlich trugen sie die von der Verwaltung vorgenommenen Bewertungen und Begründungen unverändert mit.

Ergänzung: Weitere Informationen zum Thema gibt es bei der IG Stork.